Das Sakrament der Buße und Versöhnung

Für das Sakrament der Sündenvergebung und Versöhnung mit Gott verwendet man verschiedene Begriffe: Beichte, Bußsakrament, Sakrament der Versöhnung. Gemeint ist mit unterschiedlicher Akzentuierung dasselbe. „Beichte“ akzentuiert das Bekenntnis der Sünden, „Buße“ das Thema der Wiedergutmachung und der Übernahme der Verantwortung, „Versöhnung“ die Überzeugung, dass Gott auch den Sünder annimmt und seine Sünden richtet, d. h. in Ordnung bringt und vergibt. Beichte und Buße klingen zunächst unangenehm, muss sich der Mensch doch seinen eigenen Sünden stellen und für seine Schuld Verantwortung übernehmen. Das Bußsakrament ist aber gerade das Zeichen dafür, dass Gott sich auch dem schuldig gewordenen Menschen nicht entzieht, sondern seine Vergebung anbietet.
Durch diese Vergebung, die der Beichtende durch den Priester von Gott selbst empfängt, wird der Einzelne mit Gott versöhnt, aber auch mit seinen Mitmenschen, mit der Kirche und der ganzen Schöpfung; d. h. ihm wird zugesagt und erfahrbar gemacht, dass von Gott her seine Sünde und Schuld beseitigt sind. Die Situation der Taufe ist wiederhergestellt. So wird die Gotteskindschaft jedes Getauften in der Beichte erneuert und gefestigt.

Ablauf der Beichte

Im folgenden findet sich ein kurz kommentierter Ablauf der Spendung des Bußsakramentes.
Die Beichte beginnt damit, dass der Beichtende (B) sich bekreuzigt und spricht: 

B: Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Der Priester (P) antwortet etwa folgendermaßen: Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und seiner Barmherzigkeit
B: Amen.

Der Priester kann nun, wenn es Zeit und Umstände erlauben, ein Schriftwort lesen oder sprechen, was in der Praxis aber eher ungewöhnlich ist; von Seite des Sakraments her ist es aber angeraten, weil Gottes Güte und zuvorkommende Versöhnung in der Schrift vorgelegt wird. Es folgt das Bekenntnis des Beichtenden. Es soll ehrlich und persönlich sein. Eine Hilfe dazu ist es, wenn der Beichtende von seiner Situation und seiner Schuld erzählt. So werden für den Beichtenden und für den Priester auch Hintergründe und Ursachen für die Sünden und Fehler eher offenbar. Der Priester kann beim Bekenntnis helfen, wenn es nötig ist. Es ist üblich, das Bekenntnis mit einem kurzen Reuegebet abzuschließen (etwa: Ich bereue, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Erbarme dich meiner, o Herr.).
Nun folgt das Beichtgespräch. Am Ende des Beichtgespräches steht die Übernahme eines Bußwerkes, das häufig aus Gebeten besteht. In diesem Teil der Beichte gibt es kaum liturgische Strukturierung, sie ist dem persönlichen Gegenüber zwischen Beichtendem und dem Priester, der in der Beichte Christus selbst vertritt, gewidmet. Ist das Beichtgespräch beendet, erteilt der Priester die Lossprechung (Absolution) von den Sünden, wenn die Voraussetzungen dafür auf der Seite des Beichtenden vorliegen. Bei diesen Voraussetzungen handelt es sich um:

  • Reue über die begangenen Sünden. Reue muss nicht unbedingt mit einem tiefen „Gefühl“ der Zerknirschung einhergehen, sie kann auch aus Einsicht entstehen.
  • Ehrliches Aussprechen der Schuld im Bekenntnis. Es kommt dabei nicht auf die Benennung von allem und jedem an, sondern auf die Darlegung des Kerns des Problems und die Aufrichtigkeit.
  • Vorsatz, schuldhaftes Verhalten zu ändern und Schaden wieder gutzumachen. Hier geht es um eine ernste Absicht und wirkliches Bemühen, auch wenn die Frage des Gelingens der Besserung noch fraglich erscheint.

Die Worte der Lossprechung sind:

P: Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.
B: Amen.

Es folgt nun der Dank und die Entlassung:
Nach der Entlassung durch den Priester soll der Beichtende noch eine Danksagung für die erfahrene Vergebung halten, außerdem kann eine etwa auferlegte Gebetsbuße nun verrichtet werden.
Der Ablauf des Bußsakramentes findet sich im Gotteslob, dem katholischen Gebet- und Gesangbuch, unter der Nr. 60. Das Gotteslob liegt in der Pfarrkirche zur Benutzung vor Ort aus.
Neben der traditionellen Form der Ohrenbeichte im Beichtstuhl wird oft auch das Beichtgespräch angeboten, das den Beratungsaspekt für die Lebensführung stärker in den Vordergrund rückt. Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrbüro bzw. dem Pfarrer persönlich in Verbindung.Nach oben

Ort des Bußsakraments

Das Sakrament ist eigentlich an keinen bestimmten Ort gebunden, wird in der Regel aber in einer Kirche empfangen. In jeder katholischen Kirche gibt es dazu reservierte Orte, wie die Beichtstühle oder auch ein Beichtzimmer. Beichtzimmer dienen oft als Ort für Beichtgespräche.Nach oben

Anmeldung zum Bußsakrament und Vorbereitung auf die Beichte

Wer während ausgeschriebener Beichtzeiten beichten möchte, muss sich nicht anmelden. Man sucht innerhalb des angegebenen Zeitraums den Beichtort, in der Regel eine Kirche, auf und wartet vor dem Beichtstuhl (oder dem Beichtzimmer), bis man an der Reihe ist. Ein Beichstuhl, in dem ein Priester Beichte hört, ist in der Regel gekennzeichnet (oft durch ein Licht) und kann schnell ausfindig gemacht werden. Es ist daneben aber auch möglich, einen eigenen Termin mit einem Priester für ein Beichtgespräch auszumachen. 
Darüber hinaus ist aber auch eine eigene Vorbereitung des Beichtenden auf die Beichte notwendig. Wenn der Beichtende das Bußsakrament empfangen will, um seine Beziehung zu Christus zu erneuern, so ist es unerlässlich, dass er sich vorher darüber klar wird, in welcher Hinsicht diese Beziehung der Erneuerung bedarf. Beichtvorbereitung ist daher nicht zuerst moralische Selbstbespiegelung, sondern mit der Frage verbunden, was zu tun ist, um die Gottesbeziehung wieder zu kräftigen und auszuräumen, was dem im Weg steht. Wie es um eine Beziehung steht, zeigt sich allerdings in den Taten, was die Bedeutung des Sündenbekenntnisses belegt. Zur Vorbereitung auf die Beichte und als Hilfe zur persönlichen Gewissenserforschung dienen sogenannte „Gewissensspiegel“, wie sie etwa unter Nr. 61-64 im Gotteslob zu finden sind.Nach oben

Wer spendet das Bußsakrament?

Die Beichte zu hören und an Stelle Christi die Vergebung zu spenden ist Aufgabe des Priesters. Als Beauftragter des Bischofs erfüllt er den Dienst, die Sünden zu vergeben, den Jesus Christus selbst den Aposteln und ihren Nachfolgern aufgetragen hat. Der Priester steht unter dem Gebot des Beichtgeheimnisses, das heißt, der Verschwiegenheit gegenüber dritten.
Es ist möglich beim eigenen Pfarrer zu beichten, die Beichte kann aber auch jeder andere katholische Priester hören. Es ist nicht unbedingt notwendig, kann aber sinnvoll sein, einen festen Beichtvater zu haben.Nach oben

Zeitpunkt des Bußsakraments

Im Oster- und Weihnachtspfarrbrief, in der Gottesdienstordnung (Liegt in der Kirche auf, hängt in den Schaukästen aus, hier im Internet) werden die Zeiten angegeben, zu denen der Empfang des Bussakramentes in der Kirche möglich ist.

Hier die üblichen Zeiten (Angaben ohne Gewähr):

Jeden Samstag 17.15h-17.50h
Jeden ersten Freitag des Monats 17.00h-17.25h (Winterzeit)
18.00h-18.25h (Sommerzeit)

Die Möglichkeit zu einem anderen Zeitpunkt das Sakrament der Buße zu empfangen ist grundsätzlich möglich. Setzen Sie sie hierzu mit H. Hr. Pfr. Peter Brolich telefonisch in Verbindung.
Auch besteht die Möglichkeit das Bußsakrament in einem Beichtgespräch im Beichtzimmer im Pfarrbüro zu empfangen
In der Advents- und Fastenzeit besteht darüber hinaus öfter die Gelegenheit zum Empfang des Bussakramentes. Hier verweisen wir auf die jeweils gültige Gottesdienstordnung.
Die meisten Menschen beichten das erste Mal vor der Erstkommunion. Danach kann man so oft zur Beichte gehen, wie man möchte und es notwendig ist; laut den Weisungen zur kirchlichen Bußpraxis sind die schweren Sünden aber mindestens einmal im Jahr zur Vorbereitung auf das Osterfest zu beichten.Nach oben

Besondere Fragen zum Bußsakrament

  • Was ist zu beichten? – Leichte Sünde? Schwere Sünde? Todsünde?
    Unter „leichten“, „lässlichen“ oder „alltäglichen Sünden“ versteht man ein Zurückbleiben hinter der Vollkommenheit, zu der jeder Christ berufen ist. Es ist empfohlen, auch die lässlichen Sünden zu beichten, es ist aber nicht verpflichtend. Auch andere Formen der Buße (etwa die Teilnahme an der Hl. Messe oder einem Bußgottesdienst, geistliche Übungen, Bußgebet und vergleichbares) können von lässlichen Sünden befreien.
    Um „schwere“ oder „Todsünden“ handelt es sich, wenn eine grundlegende Verweigerung gegenüber dem Willen Gottes vorliegt. Zur schweren Sünde gehören drei Momente: eine schwerwiegende Sache, klare Erkenntnis und freie Zustimmung. Eine schwere Sünde kann nur durch die sakramentale Einzelbeichte getilgt werden.
  • Das Beichtgeheimnis
    Der Priester ist zur völligen Geheimhaltung dessen verpflichtet, was ihm in der Beichte bekannt wird. Davon gibt es keine Ausnahme. Der Priester darf auch mit dem Beichtenden selbst außerhalb der Beichte nur über Inhalte des Beichtgespräches sprechen, wenn der Empfänger des Bußsakramentes das ausdrücklich wünscht. Auch staatlich ist das Beichtgeheimnis geschützt, so dass der Priester vor Gericht das Recht hat, eine Aussage zu verweigern, wenn diese das Beichtgeheimnis wie auch immer tangieren würde. Würde ein Priester gegen diese Geheimhaltungspflicht verstoßen, würde er die Beichtvollmacht und alle anderen Ämter und Würden verlieren. Von der schweren Sünde, das Beichtgeheimnis zu brechen, kann nur durch den Papst selbst losgesprochen werden.
    Auch wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist zum Schweigen verpflichtet.
  • Der Bußgottesdienst
    In vielen Pfarreien gibt es besonders im Advent und in der Fastenzeit zur Vorbereitung gemeinsam gefeierte Bußgottesdienste. Es gibt für diese Art von Gottesdienst keine verbindlich vorgeschriebene Ordnung. In der Regel schließt sich an einen Eröffnungsteil mit Gruß, Gesang und Gebet ein Verkündigungsteil mit Schriftlesungen an. Darauf folgt die Möglichkeit der Gewissenerforschung. Ein besonderer Akzent liegt dabei im Bußgottesdienst darauf, die Sünde auch als Beschädigung der Beziehung zur Gemeinschaft zu erkennen. Dies führt zum Bekenntnis von Schuld und Reue, Überlegungen zur Wiedergutmachung und zur Vergebungsbitte. Der Bußgottesdienst endet mit Dank und Segen/Segensbitte.
    Der Bußgottesdienst ersetzt die Einzelbeichte allerdings nicht, er hat keinen sakramentalen Charakter. Bei schweren Sünden bedarf es der Lossprechung in der Einzelbeichte um das Gottesverhältnis zu erneuern und auch in anderen Fällen ist die sakramentale Beichte, als Form deutlicheren, individuellen Bekennens und persönlicher Vergebungszusage, sinnvoll. In Deutschland nur in außerordentlichen Notsituationen zugelassen ist der Bußgottesdienst mit allgemeinem Bekenntnis und Generalabsolution. In diesem Ausnahmefall tilgt die Generalabsolution auch alle schweren Sünden. Die im Rahmen dieser Feier vergebene schwere Schuld muss aber innerhalb eines Jahres einzeln gebeichtet werden.Nach oben
Bußsakrament

Ein Kommentar zu „Bußsakrament

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert