In der kirchlichen Trauung schließt das Brautpaar vor Gott in der kirchlichen Gemeinschaft feierlich seine Ehe und tut kund, dass es diese im Glauben an Gott und sein Wirken führen will. Gleichzeitig werden im Trauungsgottesdienst Gottes Segen und Schutz für die Brautleute erbeten, den er ihnen im Sakrament der Ehe schenkt. 
Nach dem katholischen Eheverständnis ist die Ehe ein unauflöslicher Bund, mit dem das Ehepaar seine Lebensgemeinschaft begründet. Das Brautpaar verspricht sich am Altar die Treue in guten und schlechten Tagen. So soll in der Liebe der Ehepartner die Liebe Gottes zu den Menschen deutlich werden. Daher ist der menschliche Bund der Ehe ein Abbild der Treue Gottes zu den Menschen.

Rahmen und Ablauf der kirchlichen Trauung

Die kirchliche Trauung wird im Rahmen eines Gottesdienstes vollzogen. Es kann sich bei diesem Gottesdienst um eine Hl. Messe oder einen Wortgottesdienst handeln. Welche Form im jeweiligen Fall die angemessenere ist, kann beim Traugespräch erörtert werden. Konfessionsverschiedene Ehen (evangelisch-katholisch) werden in der Regel in einem oft ökumenisch gefeierten Wortgottesdienst geschlossen, da es das Wort Gottes ist, das die Konfessionen miteinander verbindet.
In jedem Fall ist es sehr erwünscht, dass die Brautleute sich in die Vorbereitung des Gottesdienstes einbringen, besonders etwa, was die Schriftlesungen und Fürbitten angeht, die Gesänge und bezüglich der Segnungstexte für Ringe und Trauung.
Der Ablauf des Gottesdienstes hängt davon ab, ob die Trauung in einer Hl. Messe oder in einem Wortgottesdienst vorgenommen wird. Hierauf wird im Traugespräch eingegangen. Sind beide Brautleute katholisch, sollte die Trauung nach Möglichkeit in einer Hl. Messe stattfinden.
Der Akt der Trauung ist in beiden Fällen aber vom Ablauf her der gleiche. Sie findet nach der Predigt statt und beginnt mit der Befragung nach der Bereitschaft, eine christliche Ehe zu führen. Dazu treten die Trauzeugen ebenfalls heran. Danach werden die Ringe gesegnet, die sich die Brautleute nach dem Vermählungsspruch gegenseitig anstecken. Nun bestätigt der Zelebrant die Vermählung, indem er die ineinandergelegten Hände des Brautpaares mit der Stola umschließt. Schließlich folgen der feierliche Trauungssegen und die Fürbitten.
Einen eigenen Ablauf hat die gemeinsame („ökumenische“) Feier der Trauung bei gemischt evangelisch-katholischen Paaren.
Der Trauungsgottesdienst ist reich an Symbolen. Während die Eheringe in unseren Breiten nahezu immer Verwendung finden, sind andere Symbole je nach Situation einsetzbar oder verzichtbar.

  • Die Hochzeitskerze
    Die Hochzeitskerze soll die Gebete für das Brautpaar in den Himmel tragen und steht für die strahlende Liebe der Neuvermählten. Viele Paare gestalten ihre Hochzeitskerze selbst und entzünden sie jedes Jahr am Hochzeitstag.
  • Der Ehering
    Der Ring, durch seine runde Form ohne Anfang und ohne Ende, symbolisiert die unendliche Liebe des Paares, er steht für Treue und Zusammengehörigkeit.Nach oben

Wo kann eine kirchliche Trauung stattfinden?

In der Regel ist die Pfarrkirche des Brautpaares (oder eines der Brautleute) der naheliegendste Ort für die Eheschließung, denn diese ist ein Akt, der vor der kirchlichen Öffentlichkeit geschieht. Es bietet sich daher an, nicht an einem Ort zu heiraten, an dem man vollkommen fremd ist. Die Trauung kann aber auch an einem anderen Ort oder auch in einem anderen Land stattfinden. Auch in diesem Fall ist es jedoch notwendig, sich zuerst an das Pfarramt des eigenen Wohnsitzes zu wenden.Nach oben

Anmeldung und Vorbereitung der kirchlichen Trauung

  • Es ist wichtig, frühzeitig Kontakt mit dem Pfarramt oder einem anderen Seelsorger Ihres Vertrauens aufzunehmen. Soll die Hochzeit nicht in der Wohnsitzpfarrei stattfinden, muss zusätzlich abgeklärt werden, ob die Kirche oder Kapelle, in der die Hochzeit stattfinden soll, zum fraglichen Termin auch zur Verfügung steht. Für diesen anderen Ort braucht es auch die Erlaubnis des Ortspfarrers.
  • Zur Anmeldung der Trauung benötigt man einen Taufschein vom Pfarramt des Taufortes, der nicht älter als ein halbes Jahr ist. Er bescheinigt, dass der Eheschließende ledig ist. Ein Partner, der nicht Mitglied der katholischen Kirche ist, braucht einen „Ledigennachweis” des zuständigen Einwohnermeldeamtes.
    Sollte eine zivile Eheschließung schon erfolgt sein, wird eine Kopie der standesamtlichen Trauungsbescheinigung benötigt. Falls vorhanden, ist es sinnvoll das Familienbuch und eventuelle Firmzeugnisse (ökumenische Trauung: Konfirmationsurkunde) mitzubringen.
  • Falls Braut oder Bräutigam noch nicht gefirmt sein sollten, wird der Seelsorger auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hinweisen und zur Erwachsenenfirmung ermutigen. Unabhängig davon, ob diese Möglichkeit wahrgenommen wird, kann aber die kirchliche Trauung erfolgen. Es ist außerdem angeraten, vor der Eheschließung das Bußsakrament zu empfangen.
  • Einige Zeit vor der Trauung findet das Traugespräch statt. Dabei werden einige Daten erhoben. Eigentlicher Zweck des Gespräches ist aber die Auseinandersetzung mit der Bedeutung der kirchlichen Trauung, des katholischen Eheverständnisses und den Anliegen der Brautleute für die zukünftige Ehe. Da die Ehe auch auf Nachkommenschaft ausgelegt ist, ist auch dies und die damit zusammenhängende religiöse Erziehung ein Thema. Davon abgesehen können auch Form und Gestalt des Gottesdienstes zur Sprache kommen.
  • Die Ehevorbereitung hat einen ganz anderen Charakter als das Traugespräch. Zusammen mit anderen Brautpaaren und mit erfahrenen Mitarbeitern kann das Paar sich vielen wichtigen Fragen stellen, die sonst bei den Hochzeitsvorbereitungen oft auf der Strecke bleiben.
    Weitere Informationen zu Eheseminaren und Terminen finden Sie hier: http://www.keb-neustadt-weiden.de/zentrale-veranstaltungen/beziehung-gestalten/partnerschaft-ehe-brautleutetage
  • Es werden zwei volljährige Trauzeugen benötigt. Für die Übernahme dieses Amtes gibt es keine besonderen Voraussetzungen.Nach oben

Wer spendet das Ehesakrament?

Die Eheschließung ist insofern ein außergewöhnliches Sakrament, als sich die Eheleute wechselseitig in der Kirche (in der Gemeinschaft der Glaubenden) das Sakrament unter aktiver Assistenz des Priesters (oder Diakons) spenden. Der Geistliche assistiert hierbei als Vertreter der Kirche und bestätigt den Ehebund. Diese Aufgabe kann ein Priester oder ein Diakon wahrnehmen.Nach oben

Wann kann eine kirchliche Trauung stattfinden?

Da es keine festen Trauungstermine gibt, kann der Termin mit dem Pfarrer im Rahmen der örtlichen Gepflogenheiten frei abgesprochen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass an Hochfesten (Ostern, Weihnachten, Pfingsten und andere), in der Karwoche und an Allerseelen keine Trauungen stattfinden. Darüber hinaus sind Trauungen in der Fasten- und Adventszeit unüblich, jedoch grundsätzlich möglich.Nach oben

Besondere Fragen zur kirchlichen Trauung

  • Ökumenisch heiraten?
    Eine ökumenische Trauung gibt es nicht. Wenn ein Partner des Brautpaares evangelisch, der andere katholisch ist, ist es grundsätzlich möglich, dass bei der Hochzeitsfeier Seelsorger beider Konfessionen mitwirken. Allerdings muss das Paar sich entscheiden, ob es in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin) heiraten möchten.
    Findet die Hochzeit in einer evangelischen Kirche statt, braucht der katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform, die beim zuständigen katholischen Pfarramt beantragt wird.
    Bei einer konfessionsverschiedenen Ehe verspricht der katholische Partner außerdem, dass er seinem Glauben treu bleiben und sich für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einsetzen will.
  • Was, wenn ein Partner nicht getauft ist?
    Auch in diesem Fall ist eine katholische Eheschließung möglich; allerdings handelt es sich dabei nicht um eine sakramentale Eheschließung. Gebete und Texte nehmen hierbei auf den ungetauften Partner Rücksicht. Allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. Ein ausführliches Vorgespräch ist hier sehr sinnvoll. Bei den Texten und Gebeten der kirchlichen Trauung wird unterschieden, ob der katholische Partner einen Partner heiratet, der zwar nicht getauft ist, aber an Gott glaubt (in der Regel also einen Angehörigen einer anderen Religion), oder ob der Partner nicht an Gott glaubt. Speziell für die katholisch-islamische Ehe hat das Erzbistum Köln eine Handreichung erarbeitet, die hier bezogen oder gespeichert werden kann.
  • Was, wenn ein Partner schon einmal verheiratet war?
    Die katholische Kirche hält die Ehe für so unauflöslich wie die Treue Gottes zu den Menschen. Daher kann sie der Auflösung einer Ehe und einer neuen Eheschließung nicht zustimmen.
    Allerdings kann geprüft werden, ob die „Vorehe“ nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht gültig geschlossen wurde. Der hohe Wert der Ehe macht hierzu ein sorgfältiges Verfahren nötig, das durchschnittlich etwa eineinhalb Jahre dauert. Erste Informationen hierzu gibt der Seelsorger vor Ort, das Verfahren führt das Kirchengericht des Bistums, das Offizialat, durch. Auch hier kann man sich informieren.
  • Kirchliche Trauung ohne standesamtliche Eheschließung?
    Seit dem 01.01.2009 besteht das Verbot einer kirchlichen Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung nicht mehr. Eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung ist seitdem unter der Voraussetzung möglich, dass eine standesamtliche Eheschließung für die Brautleute unzumutbar ist. In diesem Fall wird eine Erlaubnis des Bischofs (sogenanntes ‚nihil obstat’) erbeten. Außerdem muss bestätigt werden, dass den Eheschließenden bewusst ist, dass eine kirchliche Hochzeit keine rechtlichen Folgen im staatlichen Bereich entfaltet und dass sie bereit sind, ihre aus der kirchlichen Hochzeit resultierenden Pflichten – trotz fehlender staatlicher Bindung – treu zu erfüllen. Vor dem staatlichen Gesetz gelten die kirchlichen Eheleute bei fehlender Zivilehe weiterhin in jeder Hinsicht als unverheiratet (auch bezüglich Unterhalt, Erb- und Steuerrecht, Namensrecht, Rentenansprüche und anderes mehr).Nach oben
Ehesakrament

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