Sakrament der Bestätigung und Beglaubigung der Taufe und der Stärkung für das Leben als Christ(in)

Die Firmung steht in Verbindung zum Sakrament der Taufe, mit dem es in der Frühzeit des Christentums auch gemeinsam gefeiert wurde. In der Firmung wird der Empfänger des Sakramentes mit der Gabe des Heiligen Geistes besiegelt, um ihn in seinem Glauben an Christus zu bestärken, ihn in der Gemeinschaft der Kirche zu festigen (lat. firmare: festigen) und ihn zum Zeugnis in Wort und Tat intensiver zu verpflichten. Auf diese Weise ist die Firmung dem Pfingstfest ähnlich. Wird die Firmung nach der Eucharistie (Erstkommunion) gefeiert, kommt mit ihr die sakramentale Eingliederung des Christen (Initiation) in die Kirche an ihr Ende. Nach Taufe, Erstkommunion und Firmung ist jemand ein Christ mit allen Rechten und Pflichten für seinen Auftrag in Kirche und Welt.  
Daneben ist in den letzten Jahrzehnten der Entscheidung, das Sakrament der Firmung zu empfangen, auch ein Bekenntnischarakter von Seiten des Firmlings zugewachsen. Entscheidet sich ein Christ, meist ein Jugendlicher, für die Firmung, so entspricht dies einer bewussten Entscheidung für den Glauben und einer Übernahme des Taufversprechens, das bei der Kindertaufe die Eltern und die Paten für das Kind abgegeben haben.
Weitere Informationen über die Firmung erhalten Sie im Online-Katechismus.Nach oben

  1. Was geschieht bei der Feier der Firmung
  2. Wer spendet das Firmsakrament?
  3. Wann wird die Firmung empfangen?
  4. Anmeldung und Vorbereitung
  5. Besondere Fragen zur Firmung

Was geschieht bei der Feier der Firmung?

Die Firmung erfolgt im Rahmen einer Hl. Messe nach der Predigt. Die Feier der Firmung im engeren Sinn besteht dabei aus dem Taufbekenntnis der Firmlinge, dem Gebet um den Heiligen Geist, der Salbung der Firmlinge durch den Firmspender (Firmspendung) und den Fürbitten. Hierauf schließt sich die Eucharistiefeier an.
Hier findet sich ein detaillierter Plan der liturgischen Ordnung der Firmung mit den vorgesehenen Fragen, Antworten und Handlungen.
Im Ablauf der Feier der Firmung breitet der Bischof (oder der jeweilige Firmspender) zunächst die Arme über die Firmbewerber aus und erbittet mit der Gemeinde die Gaben des Heiligen Geistes für die Firmlinge.
Wenn der Bischof an den jeweiligen Firmling herantritt, wird dieser durch seinen Firmpaten vorgestellt. Dann erfolgen die zentralen Riten der Firmung: Handauflegung, Salbung und Besiegelung. Diese werden unmittelbar nacheinander vollzogen. Der Firmspender legt dem Firmling die Hand auf den Kopf, zeichnet mit geweihtem Chrisamöl ein Kreuz auf die Stirn des Firmlings und spricht dazu die deutenden Worte der Besiegelung:

(Name des Firmlings), sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“

Die Handauflegung ist in der Hl. Schrift eine Geste des Segnens, aber auch der Annahme und Aussendung.
Die Salbung knüpft an orientalische und biblische Traditionen an, in denen ein neuer Herrscher zunächst gesalbt wurde; gleiches gilt für die Beauftragung mit dem Amt des Priesters und des Propheten. So wird die Erwählung des Firmlings durch Gott angedeutet und damit verbunden die Bitte um Segen für sein Leben, den Gott in der Firmung zusagt. Dass die Salbung in Kreuzesform erfolgt, verweist auf Jesus Christus als die Quelle allen Lebens und Segens.Nach oben

Wer spendet das Firmsakrament?

Als Nachfolger der Apostel ist ein Bischof oder Abt der eigentliche Spender des Sakramentes der Firmung. Ist durch den Bischof eine entsprechende Vollmacht erteilt, kann auch ein Priester die Firmung vornehmen. In der Praxis ist es so, dass insbesondere Priester, die Mitglieder des Domkapitels eines Bistums sind, neben dem Bischof die Firmung spenden. Dies ist auch die Praxis im Bistum Regensburg.Nach oben

Wann wird die Firmung empfangen?

Es gibt kein spezielles Firmdatum. Der Termin, an dem in einer Pfarrei die Firmungen vorgenommen werden, stimmt die Pfarrei mit dem Bischof oder seinem Beauftragten ab. Die Termine und auch der Firmspender werden ca. im Januar bekanntgegeben und dann hier und in der Gottesdienstordnung und im Osterpfarrbrief veröffentlicht. Hinsichtlich des Alters der Firmlinge bestehen unterschiedliche Regelungen, in der Regel werden im Bistum Regensburg aber Buben und Mädchen gefirmt, wenn sie die fünfte Klasse besuchen.
Zur Erwachsenenfirmung lädt der Bischof einmal im Jahr nach Regensburg, wo er die Firmungen selbst vornimmt.
Jedoch kann auch der Ortspfarrer mit Einverständnis des Bischofs die Erwachsenenfirmung spenden.Nach oben

Anmeldung und Vorbereitung

Die Anmeldung für die Firmung erfolgt im Pfarrbüro. In der Regel wendeb wir uns an alle Jugendlichen, die aufgrund ihres Alters am nächsten Termin zum Empfang des Firmsakramentes eingeladen sind.
Die Voraussetzungen um gefirmt zu werden, bestehen darin

  1. getauft zu sein,
  2. altersmäßig die Bedeutung der Firmung erkennen zu können,
  3. ausdrücklich um die Firmung zu bitten und bereit zu sein, sich auf die Firmung vorzubereiten.

Die Firmvorbereitung besteht in der Pfarrei Weiden St. Elisabeth aus versch. Firmprojekten (z. B. Besuch des eine Welt-Ladens, Fahrt in den hohen Dom zu Regensburg, Kirchenführung, etc.)
Detaillierte Informationen hierzu erhalten die Firmlinge nach der Anmeldung zur Firmung.
Die Firmung sollte aber nicht der vorläufige Endpunkt der Verbindung des Jugendlichen mit Pfarrei und Kirche sein. So kann das Miteinander der Firmgruppe in verschiedener Form fortgeführt werden (Jugendtreff), oder man könnte jetzt auch noch den Dienst des Ministranten/der Ministrantin übernehmen oder sich verstärkt in einer Jugendgruppe oder einer Einrichtung der Pfarrei engagieren.Nach oben

Besondere Fragen zur Firmung

  • Firmpate
    Der Firmpate soll den Firmling bei dessen christlicher Lebensführung begleiten und unterstützen. Die Voraussetzung zur Übernahme des Patenamtes besteht darin, dass der Pate katholisch, in der Regel mindestens 16 Jahre alt und selbst gefirmt ist (Nachweis durch aktuellen Taufschein).
    Seine Lebensführung soll dem katholischen Glauben entsprechen. In der Feier der Firmung begleitet der Firmpate den Firmling zum Empfang des Sakramentes.
  • Firmung und kirchliche Hochzeit
    Wer das Sakrament der Ehe empfangen will, sollte nach Maßgabe des Kirchenrechtes gefirmt sein, da die Firmung zur Eingliederung in die Kirche gehört und das Ehesakrament auf dieser Eingliederung in die Kirche aufbaut. Dies ist aber keine zwingende Vorgabe. In Deutschland ist es also auch möglich, kirchlich zu heiraten, ohne gefirmt zu sein. Bei der Ehevorbereitung wird der Pfarrer das Thema Firmung anschneiden und auf ihren besonderen Wert verweisen. Eine Firmung ist nach Vorbereitung jederzeit möglich, so dass ein nicht gefirmter Erwachsener die Firmung auch später empfangen kann.Nach oben
Firmung

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